Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SCHWAB Cargo Logistik UG (haftungsbeschränkt), Mittelstr. 20, 52222 Stolberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Speditions-, Transport- und Lagerleistungen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen treffen.
Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
- Stückgut- und Teilladungstransporte (national und international)
- Komplettladungen (FTL) mit eigenem Fuhrpark
- Schwer- und Sondertransporte
- Lagerlogistik und Kommissionierung
- Verwertung von Pfandgut gemäß § 1257 BGB i.V.m. §§ 1204 ff. BGB
Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder Rahmenvertrag.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei Aufträgen über den Online-Katalog kommt der Vertrag durch Bestätigung per E-Mail zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem HGB (§§ 407 ff.) und den ADSp.
Die Haftung für Güterschäden ist gemäß ADSp auf 8,33 SZR je Kilogramm des Rohgewichts der beschädigten oder verlorenen Sendung begrenzt, maximal jedoch 1,25 Millionen Euro je Schadensereignis.
Für Vermögensschäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entstehen, haftet der Auftragnehmer nach den Bestimmungen der ADSp.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 6 Pfandrecht und Verwertung
Der Auftragnehmer hat an den ihm zur Beförderung, Lagerung oder sonstigen Behandlung übergebenen Gütern ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 441 HGB.
Die Verwertung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 1257 BGB i.V.m. §§ 1233 ff. BGB). Der Kunde wird vor der Verwertung ordnungsgemäß benachrichtigt.
Die zum Verkauf stehenden Pfandgüter werden im Online-Katalog unter schwab-spedition.com/katalog veröffentlicht. Der Erwerb erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anfrage per E-Mail oder Telefon.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Empfänger über, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Abholort auf den Kunden über.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Aachen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.